Definition Kroneneinkürzung
Die gesamte Krone ist in ihrer Höhe und/oder ihrer seitlichen Ausdehnung entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und/oder des Baumfeldes
einzukürzen.
Der Umfang der Einkürzung ist insbesondere abhängig von Baumart und Habitus und soll höchstens 20 % betragen.
Die verbleibende Krone soll einen möglichst art-typischen Habitus behalten bzw. wieder entwickeln können.
ZTV- Baumpflege 2006, FLL Bonn